Ausbildung zum/r Rettungssanitäter*in
Als Rettungssanitäter/in können Sie in der Notfallrettung, im qualifizierten Krankentransport, im Hausnotruf, sowie im ehrenamtlichen Bereich tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung zum/r Rettungssanitäter/in basiert auf der Empfehlung der Bund-Länder-Richtlinien in Verbindung mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und ist somit bundesweit anerkannt. Immer wiederkehrende Starttermine.
Als Rettungssanitäter/in können Sie in der Notfallrettung, im qualifizierten Krankentransport, im Hausnotruf, sowie im ehrenamtlichen Bereich tätig werden. Die Aus- und Weiterbildung zum/r Rettungssanitäter/in basiert auf der Empfehlung der Bund-Länder-Richtlinien in Verbindung mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und ist somit bundesweit anerkannt.
In einer spannenden Aus- und Weiterbildung über insgesamt 520 Stunden lernen Sie anatomische und physiologische Grundlagen des menschlichen Körpers kennen. Sie erfahren alles über Krankheitsbilder mit notfallmedizinischer Relevanz und deren Therapie. Weiterhin erlernen Sie, welche diagnostische Maßnahmen Sie bei einem Notfall ergreifen müssen. Den theoretisch-praktischen Abschnitt können Sie in Vollzeit oder berufsbegleitend absolvieren.
Während des Klinik- und einem Rettungsdienstpraktikum wenden Sie das erlernte Wissen praktisch an. Die Praktika absolvieren Sie nach Ihren persönlichen Möglichkeiten. Bei der Vermittlung der Praktika sind wir gerne unterstützend tätig. Sprechen Sie uns an.
Danach belegen Sie einen Platz in einem der aufgeführten Abschlusslehrgänge und legen im Anschluss Ihre Prüfung zum/r Rettungssanitäter/in ab. Für die gesamte Aus- und Weiterbildung steht Ihnen ein Zeitraum von zwei Jahren zur Verfügung.
Kosten
- 1580,00 Euro theoretisch-praktische Ausbildung von 240 Ausbildungsstunden je 45 Unterrichtseinheiten (Grundlehrgang)
- 250,00 Euro Abschlusslehrgang von 40 Ausbildungsstunden je 45 Unterrichtseinheit
- 155,00 Euro Prüfung (schriftlicher und praktischer Teil inkl. Fachgespräch)
Eine Finanzierung mit einem Bildungsgutschein ist möglich. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit oder an das Jobcenter. Die Maßnahmennummer lautet 922/ 239/ 2022.
Eine Person erhält Zugang zur Aus- und Weiterbildung zum/r Rettungssanitäter/in, wenn Sie
1. ihre Identität nachgewiesen hat,
2. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter ungeeignet ist, (Vorlage für ärztliches Attest finden Sie hier)
3. über einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt,
4. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin beziehungsweise als Rettungssanitäter ergibt,
5. über die für die Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin beziehungsweise als Rettungssanitäter erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
6. die Volljährigkeit erreicht hat.
Die Erfüllung der Voraussetzungen begründet keinen Anspruch auf Zugang zur Ausbildung.
Melden Sie sich mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular (bei Finanzierung durch die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter müssen Sie zusätzlich einen gültigen Bildungsgutschein oder eine Kostenübernahmedokument vorlegen) an.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne telefonisch erreichen oder wir vereinbaren mit Ihnen einen Beratungstermin.